Supportbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Supportbedingungen gelten für alle Supportleistungen von MR-MEDIEN.COM / MK-KASSEN, sofern kein gesonderter Servicevertrag besteht.

2. Kostenpflicht

Supportleistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern kein aktiver Servicevertrag vorliegt.

Die Beauftragung erfolgt durch:

  • Erstellung eines Supporttickets
  • telefonische oder schriftliche Anfrage
  • sonstige Inanspruchnahme von Supportleistungen

Mit der Anfrage gilt der Support als kostenpflichtig beauftragt.

3. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis.

Stundensatz: 145 ,-€ netto
Abrechnungseinheit: je angefangene 15 Minuten
Mindestabrechnung: 15 Minuten pro Vorgang

4. Leistungsarten

Es wird unterschieden zwischen:

Remote-Support

  • Fernwartung
  • Telefonischer Support
  • Analyse / Fehlerbehebung

Vor-Ort-Service

  • Installation
  • Fehlerbehebung
  • Schulung

Vor-Ort-Termine werden zusätzlich mit Anfahrt berechnet.

5. Anfahrt & Spesen

Anfahrten werden wie folgt berechnet:

  • Abrechnung nach Kilometer: 0,90 €/km

Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

6. Abrechnung ohne Servicevertrag

Kunden ohne Servicevertrag haben keinen Anspruch auf:

  • feste Reaktionszeiten
  • priorisierte Bearbeitung
  • kostenfreie Supportleistungen

7. Abgrenzung

Nicht enthalten:

  • Leistungen von Drittanbietern (z. B. JTL, Vectron, Paymentprovider)
  • Hardwaredefekte außerhalb von Garantie / Gewährleistung
  • Schulungen (sofern nicht ausdrücklich beauftragt)

8. Zahlung

Supportleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

9. Zusatzleistungen & Materialkosten

Zusätzlich bereitgestellte oder gelieferte Materialien und Hardware sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Kabel (z. B. Netzwerk-, USB-, Stromkabel)
  • Adapter
  • Bonrollen, Etiketten, Labels
  • sonstige Verbrauchs- und Kleinteile

Die Abrechnung erfolgt gesondert nach Aufwand bzw. gemäß aktueller Preisliste (auf Anfrage)

Eine Kostenübernahme entfällt nur, wenn:

  • dies ausdrücklich und schriftlich im Vorfeld vereinbart wurde
    oder
  • die Materialien Bestandteil eines bestehenden Angebots oder Vertrages sind